Vorsicht vor Trickbetrügern – Wertsachen immer versteckt aufbewahren
In letzter Zeit häufen sich Meldungen zu Trickbetrügern, die u.a. in Kroatien und Italien ihr Unwesen treiben: Meist verfolgen die Täter ahnungslose Lenker und bewegen sie durch Handzeichen zum Anhalten. Unmittelbar nach dem Stopp an einer Raststätte oder Tankstelle täuschen die Täter dann eine Beschädigung am Auto vor – entweder beschuldigen sie das Opfer oder aber sie geben sich als Helfer aus. In beiden Fällen nutzen die Täter das Ablenkungsmanöver, um Fahrzeug und Lenker zu bestehlen. Der Mobilitätsclub rät, stets skeptisch zu sein und sich nicht auf Diskussionen einzulassen. Bei Problemen ist umgehend die Polizei zu verständigen. Wertsachen sollten im Auto – auch während der Fahrt – nicht sichtbar verstaut sein.
Gut vorbereitet mit Kopien und Nummern – Wertsachen versteckt tragen
- Kopien: "Von wichtigen Dokumenten wie Reisepass und Führerschein sollte man Kopien mit auf Reisen nehmen – und getrennt von den Originalen aufbewahren", empfiehlt ÖAMTC-Touristikerin Kristina Kosnar. "Alternativ kann man die Dokumente auch digital im E-Mail-Postfach oder in einer Cloud ablegen – darauf hat man von überall Zugriff."
- Notfallnummern: Um für den Fall eines gestohlenen Passes gerüstet zu sein, legt man sich vorab am besten die Kontaktdaten der österreichischen Vertretung im Urlaubsland sowie zwei Passfotos bereit. Gut beraten ist man ebenfalls, die Telefonnummer für eine eventuelle Kartensperrung parat zu haben.
- Achtsamkeit: "Ist man an belebten Plätzen unterwegs, sollte man Wertgegenstände in Bauch- oder Brusttaschen – unter der Kleidung getragen – verstauen und keinesfalls öffentlich damit hantieren", so die ÖAMTC-Expertin. Größere Mengen Bargeld bzw. Geldkarten lässt man besser im Hotelsafe.
Was ist nach einem Diebstahl zu tun? Stets Polizei rufen und Anzeige erstatten
"Ist man Opfer eines Diebstahls im Ausland geworden, muss immer die örtliche Polizei verständigt und umgehend Anzeige erstattet werden", rät Kosnar. "Wichtig ist, sich eine Kopie der Diebstahlanzeige aushändigen zu lassen – nur damit erhält man notwendige Duplikate und kann – sofern ein entsprechender Versicherungsschutz besteht – Ansprüche geltend machen."
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